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   BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53   

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BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53 (https://dejure.org/1953,3166)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1953 - 3 StR 160/53 (https://dejure.org/1953,3166)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1953 - 3 StR 160/53 (https://dejure.org/1953,3166)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Ähnlich wie in zahlreichen anderen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 1, 391 [397]; 2, 234 [237]; 3, 357 [365]), ergibt sich hier aus den Bedingungen der Freiheitsentziehung, die das Landgericht im einzelnen festgestellt hat (den Mißhandlungen, den gesundheitlichen Verhältnissen, der völligen Rechtlosigkeit der Häftlinge), ein solches Maß von Mißachtung der Menschenwürde, daß auch unter Berücksichtigung der Erschwernisse durch den Wechsel der Staatsgewalt eine solche Maßnahme als schlechterdings unvereinbar mit dem Recht anzusehen ist.
  • BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52

    Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Ähnlich wie in zahlreichen anderen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 1, 391 [397]; 2, 234 [237]; 3, 357 [365]), ergibt sich hier aus den Bedingungen der Freiheitsentziehung, die das Landgericht im einzelnen festgestellt hat (den Mißhandlungen, den gesundheitlichen Verhältnissen, der völligen Rechtlosigkeit der Häftlinge), ein solches Maß von Mißachtung der Menschenwürde, daß auch unter Berücksichtigung der Erschwernisse durch den Wechsel der Staatsgewalt eine solche Maßnahme als schlechterdings unvereinbar mit dem Recht anzusehen ist.
  • BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Ähnlich wie in zahlreichen anderen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (BGHSt 1, 391 [397]; 2, 234 [237]; 3, 357 [365]), ergibt sich hier aus den Bedingungen der Freiheitsentziehung, die das Landgericht im einzelnen festgestellt hat (den Mißhandlungen, den gesundheitlichen Verhältnissen, der völligen Rechtlosigkeit der Häftlinge), ein solches Maß von Mißachtung der Menschenwürde, daß auch unter Berücksichtigung der Erschwernisse durch den Wechsel der Staatsgewalt eine solche Maßnahme als schlechterdings unvereinbar mit dem Recht anzusehen ist.
  • RG, 17.10.1910 - III 716/10

    Was ist unter "Verkaufen" im Sinne von § 10 Nr. 2 des Gesetzes, betr. den Verkehr

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Eine andere Auffassung würde der bekannten Tatsache, daß das menschliche Handeln häufig durch zahlreiche Beweggründe bestimmt wird, nicht gerecht (RGSt 44, 91).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 77/50

    Annahme des Tatbestands der Nötigung bei einem Befehlsverhältnis zwischen Täter

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Die fünfjährige Verjährungsfrist war auch abgelaufen, obwohl in Hessen nach der Besetzung durch die alliierten Truppen die Gerichte durch Art I MRG 2 zeitweilig geschlossen wurden und aus diesem Grunde nach § 69 StGB die Verjährung ruhte (BGHSt 1, 84 [89]).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens -

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Auch wenn es sich in diesen Fällen etwa um besonders schwere, mit Zuchthaus zu bestrafende Fälle der Nötigung handeln würde, spielt das für die Einordnung der Straftat innerhalb der Dreiteilung des § 1 StGB keine Rolle, wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 2, 181 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51] bereits entschieden hat.
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Es ist aber anerkannt, daß die eigenmächtige Verfügung als solche nicht ausreicht, um das Merkmal der Zueignung beim Diebstahl oder Raub zu erfüllen (RGSt 61, 228 [233]; 62, 15 [17]; 67, 334 [335]).
  • BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51

    Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Da das nach § 8 StPO zuständige hessische Landgericht in Kassel zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berufen war, stand dem Land Hessen auch die Verfügungsgewalt über den sich aus dem Bundesstrafrecht ergebenden Strafanspruch zu (BGHSt 3, 134 [137]).
  • RG, 13.02.1888 - 3/88

    1. Schließt ein Recht auf Einsperrung den Begriff der widerrechtlichen

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Es ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts schon seit langer Zeit anerkannt worden, daß eine an sich rechtmäßige Freiheitsentziehung dann widerrechtlich ist, wenn sich ihr Vollzug nicht im Rahmen des gesetzlichen Zweckes hält (RGSt 17, 127; RG JW 1925; 973 Nr. 24).
  • RG, 10.11.1933 - 4 D 156/33

    Kann eine Amtsunterschlagung darin gefunden werden, daß ein

    Auszug aus BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
    Es ist aber anerkannt, daß die eigenmächtige Verfügung als solche nicht ausreicht, um das Merkmal der Zueignung beim Diebstahl oder Raub zu erfüllen (RGSt 61, 228 [233]; 62, 15 [17]; 67, 334 [335]).
  • RG, 19.01.1928 - II 63/27

    1. Kann eine allgemeine Übung die nach § 2 DepotG. erforderliche schriftliche

  • BGH, 08.07.1960 - 2 StR 145/60

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine an sich rechtmäßige Freiheitsentziehung dann widerrechtlich, wenn sie in einer rechtsstaatlicher Auffassung völlig widersprechenden Weise durchgeführt wird (vgl. BGHSt 1, 391 [397]; 9, 302, 309; BGH Urt. v. 24. Juli 1953 - 3 StR 160/53, v. 14. Februar 1952 - 3 StR 15/50).
  • BGH, 08.07.1970 - 3 StR 87/70

    Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung - Anspruch auf die

    Zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 249 StGB gehört ein Handeln des Täters in der Absicht, sich - und nicht einem anderen - eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zuzueignen (BGH, Urt. v. 24. Juli 1953 - 3 StR 160/53).
  • BGH, 21.11.1961 - 1 StR 447/61

    Verneinung des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch - Annahme einer Zueignung

    Ein Täter, der die weggenommene Sache sofort einem Dritten unentgeltlich zuwendet, eignet sie "sich" nur dann zu, wenn mit der Zuwendung tatsächlich oder nach seiner Erwartung ein Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne für ihn selbst verbunden ist, der ihm auch nur mittelbar zufließen kann und nicht unbedingt geldwerter Art sein muß (RGSt 61, 228, 233; 62, 15, 17; 67, 334, 335; BGH 3 StR 160/53 vom 24. Juli 1953; BGH NJW 1954, 1295; BGH 1 StR 116/60 vom 17. Mai 1960).
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